AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen addwareshop.de
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der EDV SUPPORT Hartlaub GmbH, Hansaring 8, 63843 Niedernberg (nachfolgend: Verwender) und ihren Kunden (nachfolgend: Kunde) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung, insbesondere für den Erwerb von Software über die Internetseite www.addwareshop.de.
(2) Das im Online-Shop dargestellte Warensortiment richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 Abs.1 BGB, Wiederverkäufer und Kunden, die die Ware in ihrer selbstständigen, beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Mit Abgabe eines Angebots an den Verwender erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er zu einer der zuvor genannten Personengruppen gehört. Die vom Verwender angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur geschäftlichen Verwendung bestimmt.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwender hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Indem der Kunde einen Bestellvorgang im Online-Shop des Verwenders abschließt oder eine Bestellung per E-Mail an den Verwender absendet, gibt er ein Angebot i.S.d. § 145 ff. BGB auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verwender ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung beim Verwender eingegangen ist.
(2) Der Vertrag mit dem Verwender kommt zustande, wenn der Verwender dieses Angebot annimmt, indem er dem Kunden in einer weiteren E-Mail den Download-Link, den Lizenz-Code und die Rechnung übersendet. Über Produkte aus ein- und derselben Bestellung, die nicht in dieser E-Mail aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
(3) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss beim Verwender gespeichert und kann vom Kunden angefordert werden. Die Bestelldaten können vom Kunden unmittelbar nach dem Abschicken ausgedruckt werden, oder er kann die E-Mail Bestellbestätigung ausdrucken.
(4) Eine Bestellung ohne vorherige Registrierung, mit welcher gleichzeitig versichert wird, dass ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt, ist nicht möglich.
§ 3 Preise, Versandkosten
Die im Rahmen des Online-Shops dargestellten Preise sind jeweils als Netto-Preise ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der anfallenden Mehrwertsteuer und der jeweiligen Versandkosten, welche im Laufe des Bestellprozesses mitgeteilt werden.
§ 4 Lieferung
(1) Von den nachstehenden Liefervereinbarungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und sind vom Verwender ausdrücklich schriftlich zu bestätigen.
(2) Der Verwender ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind. Sofern Teillieferungen vom Verwender durchgeführt werden, übernimmt der Verwender die zusätzlichen Portokosten.
(3) Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollte der Verwender dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt haben.
(4) Der Verwender kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung der Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verwender gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(5) Falls der Verwender ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Verwenders seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist der Verwender dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn der Verwender mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird der Verwender den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
(6) Falls der Verwender an der Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, und höhere Gewalt, die den Verwender oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und der Verwender diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch hierüber wird der Verwender den Kunden unverzüglich informieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Wird Ware auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an ihn versandt, so geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt, oder ob der Verwender noch andere Leistungen übernommen hat.
(2) Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und der Verwender dies dem Kunden angezeigt hat.
§ 6 Rechte des Kunden an vom Verwender erworbener Software
(1) Vom Kunden erworbene Software (Programm und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software, sowie an sonstigen Gegenständen, die der Verwender dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Verwender zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der Verwender entsprechende Verwertungsrechte.
(2) Der Kunde ist nur berechtigt, mit dem Programm eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Alle Datenverarbeitungsgeräte (z.B. Festplatten und Server), auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in Räumen des Kunden befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Weitere vertragliche Nutzungsregeln (z.B. die Beschränkung auf eine Anzahl von Arbeitsplätzen oder Personen) sind technisch einzurichten und praktisch einzuhalten. Der Verwender räumt dem Kunden hiermit die für diese Nutzung notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Fehlerbeseitigung. Für die Dauer des Nutzungsrechts gilt nachfolgender § 7.
(3) Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Die Sicherungskopien müssen sicher verwahrt werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden. Nicht mehr benötigte Kopien sind zu löschen oder zu vernichten. Das Benutzerhandbuch und andere von dem Verwender überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
(4) Der Kunde ist nur nach den folgenden Regeln und nach Durchführung der folgenden Vorgänge berechtigt, die Software oder Teile davon an einen Dritten weiterzugeben: a) Die Weitergabe an den Dritten erfolgt auf Dauer, also ohne Rückgabeanspruch oder Rückerwerbsoption des Kunden. b) Der Kunde löscht alle anderen Kopien der Software (gleich in welchem Stand), insbesondere auf Datenträgern und in Fest- oder Arbeitsspeichern. Er gibt die Nutzung endgültig auf. Er verpflichtet sich, diese Vorgänge vor der Weitergabe an den Dritten durchzuführen und sie unverzüglich dem Verwender schriftlich zu bestätigen. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen diese Regeln schuldet er dem Verwender eine Vertragsstrafe in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Dritte nach der dann aktuellen Preisliste für die Software beim Verwender hätte zahlen müssen, zumindest in Höhe der Hälfte des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreises.
(6) Der Kunde darf die Schnittstelleninformationen der vom Verwender erworbenen Programme nur in den Schranken des § 69 e UrhG dekompilieren und erst dann, wenn er schriftlich den Verwender von seinem Vorhaben unterrichtet und mit einer Frist von zumindest zwei Wochen um Überlassung der erforderlichen Informationen gebeten hat. Für alle Kenntnisse und Informationen, die der Kunde über die Software im Rahmen des Dekompilierens bekommt, gilt § 7. Vor jeder Einschaltung von Dritten verschafft er dem Verwender eine schriftliche Erklärung des Dritten, dass dieser sich unmittelbar dem Verwender gegenüber zur Einhaltung der in § 7 festgelegten Regeln verpflichtet.
(7) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, Gebrauch der Software durch und für Dritte (z.B. Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verwenders nicht erlaubt.
§ 7 Beginn und Ende der Rechte des Kunden
(1) Das Eigentum an gelieferten Sachen und die hiermit verbundenen Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vertragsgemäßen Kaufpreises auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht.
(2) Der Verwender kann die Rechte nach § 6 aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Verwender das weitere Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn der Kunde die Vergütung nicht zahlt oder in erheblicher Weise gegen § 6 verstößt.
(3) Wenn die Rechte nach § 6 nicht entstehen oder wenn sie enden, kann der Verwender vom Kunden die Löschung sämtlicher auf den Datenträgern des Kunden vorhandenen Kopien verlangen sowie die schriftliche Bestätigung, dass dies geschehen ist. Sollte dem Kunden darüber hinaus Gegenstände (Handbücher, Datenträger etc.) überlassen worden sein, kann der Verwender vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass diese vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien der Gegenstände und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verwenders.
§ 9 Bezahlung, Aufrechnung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das vom Verwender im Rahmen der Rechnungsstellung genannte Konto zu erfolgen.
(2) Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden Vorkasse per Banküberweisung oder Rechnung zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Forderungen des Verwenders können nur mit einer von ihm unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Kunden aufgerechnet werden.
(4) Der Verwender ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verwenders durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 10 Mängelhaftung
(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine ihm gemäß § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht schriftlich und unverzüglich nachgekommen ist.
(2) Bei Neuware wird der Verwender für Mängel, die bei Gefahrübergang vorhanden sind, während einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten einstehen. Hierbei steht dem Verwender das Wahlrecht der Nacherfüllungsart (Beseitigung des Mangels oder Neulieferung der Kaufsache) zu.
(3) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder ähnlichem resultiert, ist kein Mangel.
(4) Schäden an der Kaufsache, die durch ihre unsachgemäße Benutzung entstehen stellen keinen Sachmangel dar. Hierbei wird zwingend auf die Produktbeschreibung des jeweiligen Produkts hingewiesen.
§ 11 Haftung
(1) Der Verwender haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Körperschäden.
(2) Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verwender nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Soweit die Haftung von dem Verwender ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
(3) Soweit der Verwender technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(4) Dem Verwender bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.
(5) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein/werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, beziehungsweise diese Lücke ausfüllt.
Alternative Streitbeteiligung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Niedernberg, den 23.04.2018